Ja zur Initiative für eine 13. AHV-Rente

Am 3. März haben Volk und Stände die Initiative für eine 13. AHV-Rente angenommen.

Mit der Annahme der Initiative für eine 13. AHV-Rente wird die AHV-Rente ab 2026 um 8,3 Prozent erhöht. Ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) bleibt trotz 13. Rente bestehen; somit erhalten alle Pensionierten mehr Geld, auch diejenigen mit Ergänzungsleistungen.

Diese Erhöhung gilt nur für Altersrenten der AHV. Hinterlassenenrenten an Witwen, Witwer und Waisen sowie Renten der Invalidenversicherung werden weiterhin 12 Mal pro Jahr ausbezahlt.

Bundesamt für Sozialversicherung - Informationen zur 13. AHV-Rente

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