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Mitarbeitende im Ausland

Grenzüberschreitende Erwerbstätigkeiten gehören heute in Europa zum beruflichen Alltag. Mehr als 30% der Erwerbstätigen in der Schweiz sind AusländerInnen. Seit Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft (EG) und der Schweiz am 1. Juni 2002 (FZA) regeln die massgebenden EU-Verordnungen die Koordination der Systeme der sozialen Sicherheit. Die Bestimmungen des europäischen Koordinationsrechts sind jedoch sehr komplex und ohne Fachwissen kaum zu verstehen. In unserer Rubrik "Internationales" haben wir für Sie Informationen zur beruflichen Mobilität innerhalb Europas und der Schweiz aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht zusammengestellt. Die bis März 2012 gültigen Verordnungen (EWG) 1408/71 und 574/72 wurden durch die Verordnungen (EG) 883/2004 und 987/2009 ersetzt.

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