Verheiratete Frauen, deren Ehegatte verstorben ist, haben Anspruch auf eine Witwenrente,
Geschiedene Frauen, deren ehemaliger Ehegatte verstorben ist, haben Anspruch auf eine Witwenrente,
Wird keine dieser Voraussetzungen erfüllt, besteht der Anspruch, solange noch nicht alle Kinder 18 Jahre alt sind.
Verheiratete und geschiedene Männer, deren (ehemalige) Ehefrau verstorben ist, erhalten eine Witwerrente, solange sie Kinder unter 18 Jahren haben.
Der Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente erlischt in jedem Fall mit der Wiederverheiratung.
Für Waisen besteht ein Anspruch auf eine Waisenrente. Dieser dauert, bis das Kind das 18. Altersjahr vollendet. Für Kinder in Ausbildung besteht der Anspruch weiter, längstens jedoch bis zum 25. Geburtstag.
Haben Sie kein oder nur noch ein geringes Einkommen, empfehlen wir Ihnen die Beitragspflicht als Nichterwerbstätige zu prüfen.