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Kinderrenten

AHV- und IV-Rentner haben Anspruch auf Kinderrenten für Kinder, bis diese das 18. Altersjahr vollenden. Für Kinder in Ausbildung dauert der Anspruch weiter, längstens jedoch bis zum 25. Geburtstag.

Die Kinderrente können Sie beantragen indem Sie uns eine Kopie des Geburtsscheines bzw. der Ausbildungsbestätigung zukommen lassen.

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