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Familienzulagen

Die Familienzulagen für den nichtlandwirtschaftlichen Bereich sind seit dem 1. Januar 2009 durch das «Bundesgesetz über die Familienzulagen» bundesrechtlich geregelt. Zusätzlich existieren in sämtlichen Kantonen kantonale Gesetze und Verordnungen.

Die Familienzulagenordnungen werden durch die Familienausgleichskassen (FAK) durchgeführt. Seit dem 1.1.2013 sind auch die Selbständigerwerbenden in allen Kantonen verpflichtet, sich einer FAK anzuschliessen.

Die von uns geführten Ausgleichskassen führen FAK in folgenden Kantonen: Ausgleichskasse Berner Arbeitgeber

FAK Berner Arbeitgeber: tätig in allen Kantonen der Schweiz FAK der bernischen Anwälte und Notare: Kanton Bern

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