Header akph privatkunden

Bei geschiedenen Personen werden die Einkommen, welche die Ehegatten während der Ehejahre erzielt haben, rechnerisch je zur Hälfte aufgeteilt. Diese Einkommensteilung wird "Splitting" genannt.

Das Splitting wird vorgenommen, wenn

  • beide Ehegatten Anspruch auf eine Alters- oder Invalidenrente haben, oder
  • die Ehe durch Scheidung oder Ungültigerklärung aufgelöst wird, oder
  • ein Ehegatte stirbt und der andere bereits eine AHV- oder IV-Rente bezieht

Contatto

Nützliche Informationen

Contatto