Anmeldungen für Mutterschaft- und Vaterschaftsentschädigungen können neu elektronisch eingereicht werden.

Im Sinne der Digitalisierungsstrategie des Bundes haben die Informationsstelle AHV/IV, das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) sowie eAHV/IV vor einiger Zeit beschlossen, dass die Anmeldungen für die Mutterschafts- und Vaterschaftsentschädigung per 01.07.2022 elektronisch eingereicht werden können. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben.

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