Ablauf

Neu läuft die Abwicklung der EO über eine digitale Plattform. 

 

Quelle: www.ahv-iv.ch

  1. Die Dienstorganisation meldet die Anzahl geleistete Diensttage an das neue EO-Portal.

  2. Das EO-Portal informiert die dienstleistende Person (SMS oder E-Mail), dass eine EO-Anmeldung zur Bearbeitung bereit ist. 

  3. Die dienstleistende Person prüft und ergänzt online via Portal die Angaben über Anstellung und Familienstand. Wichtig ist auch die korrekte Angabe/Selektion des Arbeitgebers, damit die zuständige Ausgleichskasse eruiert werden kann.

  4. Das EO-Portal übermittelt den Fall an die zuständige Ausgleichkasse.

  5. Die Ausgleichskasse holt beim Arbeitgeber die Angaben zum Berechnen des Verdienstausfalls ein. Diese entsprechen dem heutigen Teil "C" (Lohndaten und Auszahlungsempfänger, etc.). Es gibt drei Möglichkeiten:

    1. Portal connect

      Der Arbeitgeber erhält in connect eine Mitteilung. Er erfasst die Arbeitgeber-Angaben direkt in connect. 

    2. UKA-System Direktanbindung (Webservice)

      Der Arbeitgeber erhält via Webservice eine Systemmeldung. Die Arbeitgeber-Angaben werden direkt im UKA-System des Arbeitgebers aufbereitet. Dieses übermittelt die Daten an die Ausgleichskasse. 

      Diese Systemanbindung wird auch weiterhin unterstützt oder in ein Nachfolgeprodukt eingebunden. So profitieren Arbeitgeber auch weiterhin von diesem effizienten Datenaustausch. 

    3. Online via EO-Portal 

      Der Arbeitgeber erhält einen Brief mit einem Link zu einem Portal. Dort ergänzt und übermittelt er die Arbeitgeber-Angaben. Er kann den Brief auch ausfüllen und per Post an die Ausgleichskasse zurückschicken.

  6. Die Ausgleichskasse berechnet den Verdienstausfall. Danach löst sie die Zahlung oder Gutschrift an den Arbeitgeber oder die dienstleistende Person aus.

 

Wie geht es weiter?

Ab dem 1. Februar 2026 werden die ersten EO-Anmeldungen bei «Jugend und Sport» digital abgewickelt. Sie erhalten künftig Lohnanfragen von unserer Ausgleichskasse über einen der oben genannten digitalen Kanäle.

Im Verlauf des Jahres 2026 und Anfangs 2027 folgt die Digitalisierung der weiteren Dienstorganisationen. Zu gegebenem Zeitpunkt werden Sie wieder via Homepage von uns informiert.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.ahv-iv.ch/de/Sozialversicherungen/Leistungen-der-EO-MSE-EAE-BUE-AdopE/Digitales-EO-Anmeldungsverfahren-ab-2026 

Bei Fragen steht Ihnen die Abteilung Familienzulagen/EO/Elternentschädigung unter +41 31 390 23 33 oder info@akba.ch gerne zur Verfügung.

Contatto