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Familienzulagen

Die Familienzulagen sollen die Kosten, die den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen, teilweise ausgleichen. Sie umfassen Kinder und Ausbildungszulagen sowie die von einzelnen Kantonen eingeführten Geburts- und Adoptionszulagen.

Nach dem Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG; in Kraft seit dem 1. Januar 2009) werden in allen Kantonen mindestens die folgenden Zulagen pro Kind und Monat ausgerichtet:

  • eine Kinderzulage von mindestens 200 Franken für Kinder bis 16 Jahre oder bis zum Anspruch auf die Ausbildungszulage;
  • eine Ausbildungszulage von mindestens 250 Franken für Jugendliche, die eine nachobligatorische Ausbildung absolvieren, frühestens ab 15 Jahren, bis 25 Jahre.

Wenn Sie Familienzulagen beanspruchen, müssen Sie diese mit einem dafür vorgesehenen Fragebogen beantragen:

  • Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer stellen Sie den Antrag bei Ihrem Arbeitgeber.
  • Als Selbständigerwerbende oder Selbständigewerbender sowie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer nicht beitragspflichtiger Arbeitgebender stellen Sie den Antrag bei der Familienausgleichskasse, der Sie angeschlossen sind.
  • Als Nichterwerbstätige oder Nichterwerbstätiger stellen Sie den Antrag in der Regel bei der kantonalen Ausgleichskasse Ihres Wohnsitzkantons.

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