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Arbeitgebende-Kontrolle

Unsere Revisoren vollziehen mit ihrer Kontrolltätigkeit einen gesetzlichen Auftrag. Nachfolgend eine Auflistung der häufigsten Mängel, welche von den Revisoren festgestellt werden:

Nicht abgerechnete Lohnbestandteile

Beispiele: Reinigungslöhne, Verwaltungsratshonorare, Provisionen, Naturallöhne, geldwerte Leistungen, als Spesen bezeichnete und verbuchte Lohnbestandteile, Privatanteile für Geschäftsfahrzeuge, diverse Zulagen

Falsch abgerechnete Lohnbestandteile

Beispiele: Lehrlingslöhne, Naturallöhne, Kurzarbeit, Schlechtwetterentschädigungen, Kranken- und Unfalltaggelder

Nicht erfasste Arbeitnehmende

Beispiele: Aushilfen, Mitarbeitende Familienmitglieder, Haushaltspersonal, Lehrlinge, Renterinnen/Rentner, Verwaltungsratsmitglieder, Freie Mitarbeiter und externe Berater, die im Sinne der AHV nicht als Selbständigerwerbende gelten

Unsere Tipps

Lassen Sie Ihr Spesenreglement von der kantonalen Steuerverwaltung genehmigen
Beachten Sie, dass Kranken- und Unfalltaggelder nicht zum AHV-pflichtigen Lohn gehören

Detaillierte Ausführungen über die AHV-pflichtigen Lohnbestandteile finden Sie in der Wegleitung über den massgebenden Lohn in der AHV, IV und EO (WML).

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