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Hilfsmittel der AHV

In der Schweiz wohnhafte Leistungsbezüger der AHV haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Hilfsmittel. Die AHV übernimmt ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen in der Regel 75% der Nettokosten für folgende Hilfsmittel:

  • Perücken für Frauen
  • Hörgeräte für ein Ohr
  • Lupenbrillen
  • Sprechhilfegeräte für Kehlkopfoperierte
  • Gesichtsepithesen
  • Orthopädische Massschuhe und orthopädische Serienschuhe
  • Rollstühle ohne Motor

Sie können den Anspruch auf Hilfsmittel bei der IV-Stelle des Wohnsitzkantons anmelden.

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