In der Schweiz wohnhafte Leistungsbezüger der AHV haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Hilfsmittel. Die AHV übernimmt ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen in der Regel 75% der Nettokosten für folgende Hilfsmittel:
Sie können den Anspruch auf Hilfsmittel bei der IV-Stelle des Wohnsitzkantons anmelden.