Header akph privatkunden

Hilfsmittel der IV

In der Schweiz wohnhafte Leistungsbezüger der IV haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Hilfsmittel.

  • Perücken
  • Hörgeräte
  • Lupenbrillen / Fernrohrlupenbrillen
  • Gesichtsepithesen
  • Sprechhilfegeräte nach Kehlkopfoperationen
  • Orthopädische Mass- und Serienschuhe
  • Rollstühle ohne Motor

Bei Fragen zum Anspruch auf Leistungen der IV wenden Sie sich an die IV-Stelle Ihres Wohnkantons.

Kontakt

Kontakt