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IV-Rente

Die Invalidenversicherung (IV) erbringt nach dem Grundsatz "Eingliederung vor Rente" insbesondere folgende Leistungen:

  • Massnahmen der Frühintervention
  • medizinische und berufliche Eingliederungsmassnahmen
  • Taggelder
  • Renten
  • Hilflosenentschädigung
  • Hilfsmittel

Im IV-Leistungsbereich nehmen die Ausgleichskassen namentlich folgende Aufgaben wahr:

  • Mitwirkung bei der Abklärung der versicherungsmässigen Voraussetzungen
  • frankenmässige Berechnung der Renten und Taggelder
  • Auszahlung der Renten, Taggelder und Hilflosenentschädigungen für Volljährige

Bei Fragen zum Anspruch auf Leistungen der IV wenden Sie sich an die IV-Stelle Ihres Wohnkantons.

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