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Versicherungsunterstellung

Alle Personen, die in der Schweiz wohnen und/oder in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit ausüben, sind obligatorisch in der 1. Säule versichert. Wer diese Voraussetzungen nicht mehr erfüllt (insbesondere bei einem Wegzug ins Ausland), kann unter Umständen die obligatorische Versicherung weiterführen oder sich der freiwilligen Versicherung anschliessen. Bitte beachten Sie die entsprechenden Merkblätter und klären Sie entsprechende Fragen früh genug ab.

Versicherungspflichtige Selbständigerwerbende, Arbeitgebende von versicherungspflichtigen Arbeitnehmenden sowie Arbeitnehmende ohne beitragspflichtigen Arbeitgebenden sind verpflichtet, sich einer Ausgleichskasse anzuschliessen. Unserer Ausgleichskasse müssen sich Selbständigerwerbende und Arbeitgebende anschliessen, die einem Gründerverband angehören.

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