Sie haben Anspruch auf eine Altersrente, wenn Sie das ordentliche Rentenalter erreicht haben. Für Männer liegt das ordentliche Rentenalter bei 65 Jahren und für Frauen bei 64 Jahren.
Der Anspruch auf eine Altersrente entsteht am ersten Tag des Monats, welcher der Vollendung des ordentlichen Rentenalters folgt.
Im Rahmen des flexiblen Rentenbezugs können Sie die Altersrente
Wenn Sie rentenberechtigt sind, haben Sie Anspruch auf Kinderrenten für Söhne und Töchter
Während dem Vorbezug der Altersrente besteht kein Anspruch auf Kinderrenten.