Anspruch auf eine Altersrente haben Versicherte, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben.
Im Rahmen des flexiblen Rentenalters können Frauen und Männer den Bezug der Altersrente
Altersrentner haben Anspruch auf Kinderrenten für Kinder, bis diese das 18. Altersjahr vollenden. Für Kinder in Ausbildung dauert der Anspruch weiter, längstens jedoch bis zum 25. Geburtstag. Während dem Rentenvorbezug werden keine Kinderrente ausgerichtet.