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Lohnbeiträge

Personen, die in der Schweiz erwerbstätig sind, müssen von ihrem Lohn Beiträge an die AHV, die IV und die EO entrichten. Erwerbstätige Personen sind ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag beitragspflichtig. Nichterwerbstätige müssen ab 1. Januar nach dem 20. Geburtstag Beiträge an die AHV, die IV und die EO entrichten. Die Beitragspflicht endet, wenn Sie das ordentliche Rentenalter erreicht haben. Für Männer liegt das ordentliche Rentenalter bei 65 Jahren und für Frauen bei 64 Jahren. Personen, welche das ordentliche Rentenalter erreicht haben und weiter erwerbstätig sind, zahlen weiterhin Beiträge an die AHV, die IV und die EO.

Die Beitragspflicht, -höhe und -dauer hängt vom Beitragsstatus ab. Es gibt:

  • Arbeitnehmer und ihre Arbeitgeber
  • Selbständigerwerbende
  • Nichterwerbstätige

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