Die Invalidenversicherung (IV) erbringt nach dem Grundsatz "Eingliederung vor Rente" insbesondere folgende Leistungen:
Im IV-Leistungsbereich nehmen die Ausgleichskassen namentlich folgende Aufgaben wahr:
Bei Fragen zum Anspruch auf Leistungen der IV wenden Sie sich an die IV-Stelle Ihres Wohnkantons.