Header akph geschaftskunden

Erwerbsersatz EO

Anspruch auf eine Erwerbsersatzentschädigung (EO) haben Dienstleistende für jeden besoldeten Diensttag in der schweizerischen Armee, im Zivilschutz und im Rotkreuzdienst; für jeden anrechenbaren Diensttag im Zivildienst; für jeden Kurstag bei eidgenössischen oder kantonalen Kaderbildungskursen von Jugend + Sport; für jeden Kurstag in Jungschützenleiterkursen, für den sie Funktionssold erhalten.

Die EO-Anmeldungen müssen im Original an unsere Ausgleichskasse zugestellt werden.

Arbeitgeber welche das Kundenportal connect benutzen, können die EO-Anmeldungen auch via connect zustellen. Sofern von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass die originalen EO-Anmeldungen 5 Jahre seit Dienstende aufbewahrt werden.

Bei Verlust einer EO-Anmeldung benötigen wir das originale Dienstbüchlein oder eine Bestätigung vom Rechnungsführer, damit eine Ersatzanmeldung ausgestellt werden kann.

Kontakt

Kontakt