Grenzüberschreitende Telearbeit in der Beziehung zur EU/EFTA – Erweiterung multilaterale Vereinbarung ab dem 1. Januar 2024

Ab 1.7.2023 bestehen neue Weisungen bezüglich Telearbeit in der EU/EFTA. Mehr Informationen finden Sie, wenn Sie auf den Link klicken.

Neue Vereinbarung ab dem 1. Juli 2023: Kein Zuständigkeitswechsel im Bereich der Sozialversicherungen bei Telearbeit unter 50% in bestimmten Staaten

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