Stabilisierung der AHV (AHV 21)

Am 25. September 2022 haben Volk und Stände die Reform zur Stabilisierung der AHV angenommen (AHV 21). Sie ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten.

Was ist neu?

Das Referenzalter, in dem die Leistungen der Altersvorsorge ohne Zuschläge oder Abzüge ausbezahlt werden, wird für Männer und Frauen neu bei 65 Jahren festgesetzt. Das Referenzalter der Frauen wird schrittweise um jeweils drei Monate pro Jahr von 64 auf 65 Jahre erhöht.

Geburtsjahr

Referenzalter

1961

64 Jahre + 3 Monate

1962

64 Jahre + 6 Monate

1963

64 Jahre + 9 Monate

Ab 1964

65 Jahre


Frauen, die kurz vor der Pensionierung stehen (Übergangsgeneration 1961 - 1969), haben aufgrund der Erhöhung des Referenzalters Anspruch auf Ausgleichsmassnahmen: Frauen, die ihre Altersrente vorziehen, können dies zu günstigeren Bedingungen tun; diejenigen, die ihre Rente nicht vorziehen, erhalten einen Zuschlag zur AHV-Rente. Der Zuschlag wird nach der höhe des massgebenden durchschnittlichen Einkommens abgestuft.

1961

1962

1963

1964

1965

1966

1967

1968

1969

Tiefes durchschnittliches Einkommen

(≤ CHF 58‘800)

CHF 40

CHF 80

CHF 120

CHF 160

CHF 160

CHF 129.60

CHF 100.80

CHF 70.40

CHF 40

Mittleres durchschnittliches Einkommen

(CHF 58‘801 – 73‘500)

CHF 25

CHF 50

CHF 75

CHF 100

CHF 100

CHF 81

CHF 63

CHF 44

CHF 25

Hohes durchschnittliches Einkommen

(CHF ≥ 73‘501)

CHF 12.50

CHF 25

CHF 37.50

CHF 50

CHF 50

CHF 40.50

CHF 31.50

CHF 22

CHF 12.50


Die Altersrente kann zwischen 63 und 70 Jahren flexibel und schrittweise bezogen werden. Mit der AHV 21 ist es möglich, einen Teil der Rente vorzubeziehen oder aufzuschieben. So kann beispielsweis die Arbeitszeit reduziert und das fehlende Einkommen durch einen Teil der AHV-Rente ausgeglichen werden. Die Mindestgrösse für den Vorbezug oder Aufschub eines Teils der Rente liegt bei 20 Prozent, der maximale Anteil bei 80 Prozent.

Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Nützliche Links

Bundesamt für Sozialversicherungen - Alle Informationen zur Reform AHV 21 im Überblick

Berechnung - Neues Referenzalter

Berechnung - Zuschlag und Kürzungssätze für die Frauen der Übergangsgeneration

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